Ab dem 01.07.2025 werden die bisherigen Leistungsbeträge für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Damit zusammenhängend erhöhen sich die Ansprüche pflegebedürftiger Menschen bei der Nutzung der Verhinderungspflege im Hinblick auf Leistungshöhe und -dauer.
In diesem Kurzvortrag in der Mittagspause informieren wir über die wesentlichen Änderungen, die sich aus dem gemeinsamen Jahresbetrag zum 01.07.2025 ergeben.